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Neues aus Mötzingen

Baum- und Heckenschnitt

icon.crdate15.08.2024

Freischneiden von Verkehrszeichen

Wir wollen daran erinnern, dass Anpflanzungen aller Art wie z.B. Hecken, Bäume, Sträucher, die in öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, zurückgeschnitten, ausgeästet oder erforderlichenfalls beseitigt werden müssen, damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert oder gefährdet wird.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszeichen sowie auf Hausnummern und Straßenbezeichnungen, auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf.

Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden erneut auf die Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Insbesondere lebende Einfriedungen (Hecken) sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, so dass die Gehwege und Straßen uneingeschränkt nutzbar sind.

Über öffentlichen Verkehrsflächen müssen stets folgende lichten Höhen von Bepflanzungen freigehalten werden:
2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen.

 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bepflanzungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten sind, dass ein gewisser Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge vorhanden ist.

Den Baum- und Heckenschnitt können Sie auf den Häckselplatz während der Öffnungszeiten (mittwochs und freitags 15 - 18 Uhr und samstags 9 -15 Uhr) bringen.

 
http://www.moetzingen.de//rathaus-service/neues-aus-moetzingen