Überprüfung der Standfestigkeit
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem alten und neuen Friedhof die Druckprobe an den Grabdenkmalen durchzuführen. Dabei werden die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit und die Grabstätten auf ihren Anlagenzustand überprüft. Laut der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7; § 9 Anlage 1) ist der Friedhofbetreiber verpflichtet, einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabdenkmale zu überprüfen.
In den nächsten ein bis zwei Wochen wird der Bauhof diese vorgeschriebene Prüfung der Grabmale durchführen. Sollten von den Mitarbeitern des Bauhofs Mängel festgestellt werden, so wird ein entsprechender Aufkleber auf oder an der Grabstelle angebracht. Von den Verantwortlichen der entsprechenden Grabstellen sollte dann zur Sicherheit aller Friedhofsbesucher schnellstmöglich Abhilfe durch eine Fachfirma geschaffen werden.